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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | externe Notfallplanung Atomkraftwerke | 15 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 642389 | ||
Datum | 29.08.2010 14:24 MSG-Nr: [ 642389 ] | 4124 x gelesen | ||
Die zuständigen wissenschaftlichen Gremien sind in Deutschland die Reaktor-Sicherheitskommission (für kerntechnische Sicherheit) und die Strahlenschutzkommission (für Strahlenschutz). Die Abwehr nuklearer Gefahren ist Aufgabe der Bundesländer. In Bayern ist das Landesamt für Umwelt die zuständige Aufsichtsbehörde. Auf den jeweiligen Websites und in mehreren Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission sind ausführliche Informationen vorhanden. | ||||
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