Rubrik | Einsatz |
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Thema | Sch.... Job! Fläschen Dekon in Ortsmitte ;-) | 57 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 643581 |
Datum | 07.09.2010 15:02 MSG-Nr: [ 643581 ] | 12462 x gelesen |
Infos: | 07.09.10 Köln: Tanklaster verliert Gülleladung in Roggendorf (Bericht der FW Köln mit grossen Bildern)
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Feuerwehr
Feuerwehr
Feuerwehr
***§ 8 LBKG (RLP)
Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren
(1) Die kommunalen Aufgabenträger setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe die Feuerwehren ein.
(2) Die Feuerwehren haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Brandgefahren oder andere Gefahren abzuwehren.
(3) Die Feuerwehren sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch außerhalb der Gefahrenabwehr bei anderen Ereignissen Hilfe leisten.***
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Hallo,
nur zur Info: In RLP wird die FW auch außerhalb der Gefahrenabwehr eingesetzt.
Ist dies in anderen BL ebenfalls so ?
Ich will damit nicht in die Richtung plädieren, dass die FW ALLES machen soll.
Ich neige mehr in die Richtung, dass sich die FW auf die Kernaufgaben beschränkt, diese aber richtig macht.
Personalknappheit und -Belastung kommen noch erschwerend hinzu.
MfG, Thomas Klee
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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