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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 645886 | ||
Datum | 22.09.2010 10:34 MSG-Nr: [ 645886 ] | 6094 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Sascha Kaufmann Die Verpflichtung verbleibt beim Lehrgangsleiter so war es zumindest bei mir und den erreich ich derzeit nicht. Die Verpflichtungsniederschrift gehört normal in die Personalakte, der Verpflichtete bekommt eine Zweitschrift. Die Frage nach der Aushändigung von Gesetzestexten ergibt sich aus dem von UC geposteten Text der Niederschrift (dort bitte noch das Wort "Polizei" durch die jeweilige BOS ersetzen...). Gruß, Henning | ||||
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