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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatzgrundsätze, war: kein 'normaler' Einsatz: Kaminbrand | 2 Beiträge | ||
| Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 646105 | ||
| Datum | 23.09.2010 20:06 MSG-Nr: [ 646105 ] | 1030 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Geeigente PSA ist zur Verfügung zu stellen, vgl. § 12 UVV Fw. Dazu noch UVV Fw: § 17 Verhalten im Feuerwehrdienst ... Durchführungsanweisungen Zu § 17 Abs. 1: Diese Anforderungen ist z.B. erfüllt, wenn - das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird. Die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich aus § 14 UVV "Algemeine Vorschriften" ( GUV 0.1 ) ... H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | ||||
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