Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Fahrlehrer haftet m.E. damit mit seiner Unterschrift für die erfolgreiche Ausbildung. Kommt es hier zu nachweisbaren Versäumnissen kann ihm z.B. die Entzug der Fahrschulerlaubnis blühen...
Das geht aber bloß, wenn es sich um einen Fahrlehrer handelt.
Wenn nun aber der Feuerwehrführerschein von einem, sagen wir Kreisausbilder, durchgeführt wird,
für dessen Qualifikation es noch nicht mal Ausbildungsrichtlinien geschweige denn Lehrgänge gibt,
wie soll dann verfahren werden. Die Verantwortung des jenigen ist jedenfalls enorm.
Was der Ausbilder nicht hat, kann man Ihm dann auch nicht entziehen...
Ergo, alles unausgegorener Mist, mal wieder den dritten Schritt vor dem ersten getan, wie leider so häufig von Politik und DFV.
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