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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildungsstunden, war: Der neue Feuerwehr-Führerschein | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 646296 | ||
Datum | 24.09.2010 17:21 MSG-Nr: [ 646296 ] | 1685 x gelesen | ||
Geschrieben von Olf Richter Wenn nun aber der Feuerwehrführerschein von einem, sagen wir Kreisausbilder, durchgeführt wird, Ich kann Dir weder sagen, in welchem Umfang was wie ausgebildet werden soll, wie die Kontrolle über das erfolgen soll und wie bei Problemen damit umgegangen wird. Dass die Verantwortung hier m.E. voll auf den Ausbildern und den diese bestellenden Wehrführern liegt habe ich bereits mehrfach geschrieben. (Aus Diskussionen mit Rechtsanwälten und anderen Gerichtsverfahren weiß ich, dass sich Gerichte wenns keine Gesetze oder andere Regeln gibt, schon mal an analogen Verfahren orientieren. Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass - solange es keine andere Beschreibung gibt, die Grundsätze der Inhalte der regulären Ausbildung gelten, die als Maßstab herangezogen werden würden. Andere scheinen hier aber offensichtlich der Auffassung zu sein, dass wäre alles Panikmache, an den Haaren herbei gezogen, eine böswillige Unterstellung, unsachlich usw. bzw. eben weil nichts geregelt wäre, könnte genau deshalb ja nichts passieren... Ich kann nur hoffen, dass sie recht behalten. Beim Fahren über Landes-/Staatengrenzen siehts allerdings leider so aus, als hätte ich bisher definitiv mit meinen von Anfang an geäußerten Bedenken (Fahren ohne Führerschein, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen) "recht", auch dazu habe ich viele kontroverse Diskussionen - und beileibe nicht nur hier - geführt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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