Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibt es eigentlich (noch) Landesfeuerwehrgesetze o.ä., die die Einsatzleitung grundsätzlich bei den eintreffenden Kollegen der BF (beinahe egal welcher Qualifikation) vorsehen? fürs Saarland:
Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG):
Abschnitt 6 Einsatzleitung und Führungsorganisation
§ 27 Einsatzleitung im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
(1) Die Einsatzleitung hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Einsatzkräfte an der Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren sowie Einsatzkräfte und Einsatzmittel anzufordern.
Die Einsatzleitung besteht aus dem Einsatzleiter oder der Einsatzleiterin, unterstützt von
einer rückwärtigen Führungseinrichtung sowie gegebenenfalls den Führungsassistenten und Führungsassistentinnen und dem Führungshilfspersonal. Sie ist in ihrer Gliederung und ihrem Umfang abhängig von der Gefahrenlage, dem dem Schadensereignis und den zu führenden Einheiten.
....
(2) Der oder die zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Einheitenführer oder Einheitenführerin der Feuerwehr des Einsatzortes leitet im Rahmen seiner oder ihrer Qualifikation den Einsatz. Die Einsatzleitung kann von dem zuständigen Löschbezirks-, Löschabschnitts- oder Wehrführer oder von der zuständigen Löschbezirks-, Löschabschnitts- oder Wehrführerin und in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr von deren Einheitenführer oder Einheitenführerin mit einer Ausbildung des gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienstes übernommen werden.
...
(5) Kommt neben der Freiwilligen Feuerwehr oder der Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr außerhalb ihres Ausrückbereiches zum Einsatz, so bilden sie eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung bei der Feuerwehr des Einsatzortes liegt, sofern sie nicht auf die Berufsfeuerwehr übertragen wird.
so, das mal aus dem Land "kurz vor Frankreich",
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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