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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
| Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 646933 | ||
| Datum | 28.09.2010 21:51 MSG-Nr: [ 646933 ] | 127171 x gelesen | ||
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Nach Entscheidung der LST war für den VRW keine höchste Eile geboten.... >Einsatzauftrag ging klar und deutlich an das TLF. Macht ihr denn alle was ihr wollt, und setzt euch über die LST hinweg???? Jens Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich! Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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