| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 649028 |
| Datum | 13.10.2010 16:04 MSG-Nr: [ 649028 ] | 9624 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehr-Unfallkasse
Hallo,
Geschrieben von Christian NiekammerEs kommt immer wieder vor, dass Einsatzberichte auftauchen,
in welchem ein Staffelfahrzeug mit 7 oder mehr Kameraden ausgerückt ist.
Habt Ihr evtl rechtliche Tips, wie man das unterbinden kann????
Dafür gibt es §21(1) der StVO und ggf. die UVV.
Auf deren Einhaltung "aus gegebenem Anlass" hinzuweisen, dürfte für die Führung einfach sein.
Wenn es einer dann unbedingt auf die harte Tour will, kann man auch solche Verfehlungen disziplinarrechtlich ahnden.
Hier verkehrsrechtlich vorzugehen halte ich für nicht zielführend, weil es dann erstmal gegen den Fahrer geht. (Regelsatz 5 Euro)
Geschrieben von Christian Niekammer(Begründet wurde die Überladung mit dem Einsatzstichwort, wonach der GF mehr Einsatzkräfte mitnahm als Sitzplätze zur verfügung stehen)
Man kann bestimmt den einen oder anderen Fall konstruieren, wo das für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten und damit im Rahmen der Sonderrechte zulässig ist. Die UVV-Seite der Medaille wäre aber ggf. gesondert zu betrachten.
Wenn das aber "immer wieder" vorkommt, habe ich so meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Abschreckend genug ist vielleicht die Forderung, in solchen Fällen das Vorgehen hinterher schriftlich umfassend zu begründen (für die Akten, falls die Bußgeldstelle oder die FUK irgendwann mal nachfragen...).
Gruß,
Henning
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