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RubrikEinsatz zurück
ThemaGewaltsame Schaffung zweiter Fluchtweg, Beinaheunfall Atemschutz?6 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW649062
Datum13.10.2010 18:46      MSG-Nr: [ 649062 ]2503 x gelesen

Geschrieben von Sven KoopmannMuss die „Anleiterbereitschaft“ ggf. weiterentwickelt werden für die Fälle, in denen ebenerdig ein zweiter Fluchtweg versperrt ist oder nicht vorhanden ist?

Also: Planung und ggf. gewaltsame Schaffung eines zweiten ebenerdigen Fluchtweges? Präventiv Tür oder Fenster aufbrechen?


das war und ist nicht verboten...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 13.10.2010 16:40 Chri7sti7an 7T., Lörrach Beinaheunfall Atemschutz?
 13.10.2010 18:07 Sven7 K.7, Hamburg
 13.10.2010 18:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.10.2010 18:50 Sven7 K.7, Hamburg
 13.10.2010 20:08 ., Berlin
 13.10.2010 19:00 Marc7o K7., Itzehoe
 14.10.2010 09:48 ., Ergolding

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