| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 649092 |
| Datum | 13.10.2010 22:30 MSG-Nr: [ 649092 ] | 9135 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Christian RussoGanz klare Rechtslage ist da wohl eher angesagt.
Tatsächlich? *eg*
Geschrieben von Christian RussoJeder Fahrzeugführer egal ob privat oder Einsatzfahrt darf nur so viele Personen befördern wie Sitzplätze vorhanden sind. Punkt.
fast.
Die Vorschrift in §21 StVO gilt nur für Kraftfahrzeuge. Weiterhin gibt es Fahrzeuge, bei denen manche Sitze während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen (typisch sind das bewohnbare Freizeitfahrzeuge, aber auch im KatS-Bereich trifft das auf manche Fahrzeuge zu, die genau aus diesem Grund eben doch kein Bus sind). Ahja: natürlich gilt die Vorschrift nicht für Busse mit Stehplätzen.
und: natürlich kann (wie schon erwähnt...) auch von dieser Vorschrift unter den üblichen Voraussetzungen des §35(1) StVO abgewichen werden (wobei ich ja schon erwähnt hatte, dass IMNSHO diese Vorschriften im Regelfall nicht vorliegen dürften).
Geschrieben von Christian RussoLernt man so aber eigentlich auch beim Maschinistenlehrgang. !
Ja genau, und zwar vermutlich schon seit über 20 Jahren...
Gruß,
Henning
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