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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Thema5-Tage-Woche?6 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen649550
Datum18.10.2010 15:45      MSG-Nr: [ 649550 ]3826 x gelesen

Arbeitszeitgesetz

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.


Bundesurlaubsgesetz
Gliederung
§ 3
Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.



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 12.10.2010 15:46 Thor7ste7n W7., Oberhausen
 13.10.2010 13:57 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 18.10.2010 14:07 Dani7el 7H., Gütersloh
 18.10.2010 15:45 ., Frankfurt
 19.10.2010 10:40 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 18.10.2010 19:05 Flor7ian7 S.7, Hasselroth

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