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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 5-Tage-Woche? | 6 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 649550 | ||
Datum | 18.10.2010 15:45 MSG-Nr: [ 649550 ] | 3826 x gelesen | ||
Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bundesurlaubsgesetz Gliederung § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. | ||||
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