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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 650178 | ||
Datum | 22.10.2010 06:16 MSG-Nr: [ 650178 ] | 9950 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Katja Midunsky: Und auch der immer wiederkehrende Satz, dass den Autofahrern genug Zeit bleiben muss, die Sondersignale zu lokalisieren und sich auf sie einzustellen. 5 m vor der Kreuzung das Horn einzuschalten ist sicher nicht ausreichend. Das ist ja alles unstrittig und sollte jedem Sonderrechtsfahrer klar sein. Ist es wohl leider nicht immer. Geschrieben von Katja Midunsky: das erste Fahrzeug des Querverkehrs abrupt abgebremst und das zweite Fahrzeug (Kläger) aufgefahren ist. Das Gericht sieht eine Haftung des Polizeifahrzeugs zu 50 % Nur kann ich mir nicht erklären warum hier der Sonderrechtsfahrer eine Mitschuld für das Fehlverhalten anderer trägt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | ||||
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