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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 650179 | ||
Datum | 22.10.2010 06:54 MSG-Nr: [ 650179 ] | 9834 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Becker Nur kann ich mir nicht erklären warum hier der Sonderrechtsfahrer eine Mitschuld für das Fehlverhalten anderer trägt. Bei Amtsgericht und auf hoher See ist der Ausgang immer ungewiss. Für mich kein richtungsweisendes Urteil, sondern eine Einzelentscheidung die erst bei einer höheren Instanz für mich eine gewisse Verbindlichkeit bekommen würde. Das Urteil widerspricht ja dem Grundsatz des § 1 StVO, welcher vereinfacht ausgedrückt beinhaltet, dass jeder so fahren muss, dass niemand anderes gefährdet oder geschädigt wird und selbst wenn jemand plötzlich bremst, muss ich so fahren, dass ich ohne ihn zu schädigen anhalten kann. Diesen Vorwurf könnte ich ja dem aufgefahrenen Autofahrer machen... Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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