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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 650182 | ||
Datum | 22.10.2010 07:09 MSG-Nr: [ 650182 ] | 9869 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Welche Bedeutung hat dieses Urteil für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges? IMNSHO: keine. ... kann ihm weder im Straf- oder OWi-Bereich ein Nachteil erwachsen, noch dürfte ihm Regress des Dienstherren drohen.Da wäre ich mir nicht so sicher, zumindest nicht bei einem Angestellten eines privatwirtschaftlichen Rettungsdienstes (DRK, ASB u.a.). Du weisst, das in der Privatwirtschaft bereits eine "mittlere" Fahrlässigkeit" für mögliche Regressforderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ausreicht ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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