Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 650203 |
Datum | 22.10.2010 08:52 MSG-Nr: [ 650203 ] | 9479 x gelesen |
Das Ganze ist irgendwie abstrus, finde ich.
Das Gericht erkennt Verletzung der Sorgfaltspflicht:
Geschrieben von Udo Burkhard
Guckst du im Urteils-Langtext Nr. 55:
Gemessen hieran hat das Landgericht, anders als der Beklagte meint, zu Recht angenommen, dass der Fahrer des Dienstfahrzeugs seine Sorgfaltspflichten nicht hinreichend beachtet habe.
Zur Begründung Nr. 48 ff.
Und Du führst aus:
Geschrieben von Udo Burkhard
Ganz einfach, der Sonderrechtsfahrer ist verpflichtet, auf den übrigen Verkehr Rücksicht zu nehmen und muss darauf bedacht sein, andere nicht zu schädigen.
Er muss sicher sein, das die anderen Verkehrsteilnehmer in seinem "Wirkungsbereich" seine Fahrweise erkannt haben und ihr Verhalten danach einrichten.
So, der "Vollbremser" hat die Fahrweise des SoSi-Fahrers erkannt und sein Verhalten danach eingerichtet. Nur in einer sagen wir mal unangemessenen Art und Weise.
Was allerdings kann der SoSi-Fahrer für die unangemessene Reaktion des "Vollbremsers"?
Vielleicht aber sollten wir bei der Diskussion nicht vergessen, daß der SoSi-Fahrer über eine rote Ampel gefahren ist und der Querverkehr so abrupt abgebremst hat. Die anderen Beispiele (Opa mit Herzinfarkt im Haus...) sind da aus rechtlicher Sicht sicherlich etwas anders gelagert.
Trotzdem finde ich das Urteil "befremdlich"...
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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