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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 650205 | ||
Datum | 22.10.2010 08:56 MSG-Nr: [ 650205 ] | 9440 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Und jetzt wird die Sache richtig interessant. Der Fahrer muss es zum Glück nicht nachweisen. Die Gefährdungshaftung trifft den Halter. Geschrieben von Udo Burkhard Was bleibt also? UDS? Das hätte im vorliegenden Fall keine automatische Speicherung ausgelöst. Wenn wir jetzt mal ganz ehrlich sind: wer bildet seine Fahrer so gründlich und stressfest aus, dass sie in so einer Situation (wenn sie den Unfall denn überhaupt bemerken!) eine manuelle Speicherung auslösen? Ich fürchte, dass dieses Haftungsrisiko zum Geschäft einfach dazugehört. grübelnd, Henning | ||||
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