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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 650211 | ||
Datum | 22.10.2010 09:08 MSG-Nr: [ 650211 ] | 9441 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky:
Geschrieben von Andreas Becker Nur kann ich mir nicht erklären warum hier der Sonderrechtsfahrer eine Mitschuld für das Fehlverhalten anderer trägt. Nun ja, vielleicht ist er ja nicht so sorgfältig in die Kreuzung ran bzw reingefahren, so das er rechtzeitig hätte wahrgenommen werden können. Der andere Autofahrer musste vielleicht die Vollbremsung machen, um ihn nicht zu rammen und es kam dann zu einem Auffahrunfall. so währe das Urteil m.M. nach rechtens (und so manchen Fahrer bei uns eine Lehre). Gruß Heinrich | ||||
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