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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 650391 | ||
Datum | 23.10.2010 09:17 MSG-Nr: [ 650391 ] | 9250 x gelesen | ||
...Geschrieben von Udo Burkhard Im Ernst, ich wollte damit nur deutlich machen, das bei beamteten Personen die Sache mit der Haftung manchmal etwas anders aussieht als bei einem normalen Angestellten. Auf die Schuldfrage an sich hat's keinen Einfluss. Auf die Haftung an sich auch nicht. Allerdings hat das Kind beim Beamten einen anderen Namen. Da heißt es halt "Disziplinarverfahren". Beim Arbeitnehmer nennt sich's "Abmahnung". Vor Gericht sind aber eh alle gleich. Jeder muss für seine "Schandtaten" ;-) geradestehen - egal wie... Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | ||||
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