Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 650398 |
Datum | 23.10.2010 09:47 MSG-Nr: [ 650398 ] | 9126 x gelesen |
Hallo nochmal,
um es nochmals deutlich zu machen: den Fahrer triftt in diesem Fall gar keine Schuld, egal ob Beamter oder nicht. Er fährt an die Kreuzung mit Blauhorn heran, hält, und während er und die erste Reihe des Querverkehrs steht knallt die zweite Reihe hinten drauf. Wie soll er das verhindern, wer soll dem Sonderrechtsfahrer hier Schuld zuweisen? (Ist mir selber vor über 25 Jahren schon so als Zivi passiert.) Der Fahrer haftet auch nicht für die die Folgen. Haften muss evtl. der Halter des Fahrzeugs aus der Gefährdungshaftung.
Insofern wird hier wohl auch kein Mtarbeiter des Halters in Regress genommen werden können.
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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