Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 650508 |
Datum | 23.10.2010 22:38 MSG-Nr: [ 650508 ] | 8848 x gelesen |
Geschrieben von Mario DollHallo nochmal,
um es nochmals deutlich zu machen: den Fahrer triftt in diesem Fall gar keine Schuld, egal ob Beamter oder nicht. Er fährt an die Kreuzung mit Blauhorn heran, hält, und während er und die erste Reihe des Querverkehrs steht knallt die zweite Reihe hinten drauf. Wie soll er das verhindern, wer soll dem Sonderrechtsfahrer hier Schuld zuweisen? (Ist mir selber vor über 25 Jahren schon so als Zivi passiert.) Der Fahrer haftet auch nicht für die die Folgen. Haften muss evtl. der Halter des Fahrzeugs aus der Gefährdungshaftung.
Nun ja, es ist die Frage, wie an die Kreuzung herangefahren wurde. Hatte der Querverkehr die Zeit zu reagieren oder musste der erste eine Vollbremsung hinlegen, um das Einsatzfahrzeug nicht zu rammen und der andere fuhr auf. Wie schon geschreiben, es reicht nicht, mit Blau an die Kreuzung heranzurauschen, kurz das Horn anzumachen um die Autofahrer zu erschrecken und sich zu sagen "so, jetzt habe ich Vorfahrt".
Gruß
Heinrich
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