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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 650535 | ||
Datum | 24.10.2010 09:09 MSG-Nr: [ 650535 ] | 8892 x gelesen | ||
Hallo, dazu passt das, was mir der Ausbilder bei der Fahrerabnahme im Zivildienst bei der BF MG damals sagte: bei Alarmfahrten rote Ampeln beachten wie Stopschilder: in jedem Fall anhalten! Das funktioniert bis heute für mich unfallfrei. Ich hoffe, dass das so bleibt. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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