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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Freigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung | 13 Beiträge | ||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 651136 | ||
Datum | 27.10.2010 18:30 MSG-Nr: [ 651136 ] | 6715 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Gilt letzteres nur für den Fall einer Fehlauslösung oder auch im Brandfall? Soweit ich weis auch im Brandfall... der Mitarbeiter am Ende der Halle weis ja nicht ob es vorne brennt... Die Hallen werden, laut Aussage der Verantwortlichen, mit soviel CO2 geflutet, dass ein Brennen innerhalb der nächsten 1/4 Stunde nicht möglich ist und mit dem Öffnen der Tore auch ein Zugang für die Feuerwehr geschaffen wird. Bei Vollalarm werden zudem noch alle Anlagen (Härteöfen) mit N2 gespült, sodass hier keine Gefahr bestehen sollte. Zudem besitzt fast jede andere Maschine (Schleifmaschinen u.a.) Maschinenlöschanlagen, die mittels Bimetallstreifen bei Hitze auslösen. Gruß Matthes | ||||
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