News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaFreigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung13 Beiträge
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen651331
Datum28.10.2010 18:55      MSG-Nr: [ 651331 ]6474 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ludger Flohre
- Wer führt die Belüftung der Räumlichkeiten durch? (Die BGR 134 spricht hier unter 5.7.3 von „entsprechend unterwiesenen Personen“)

Da die Anlage dem Betreiber gehört, ist dieser auch dafür zuständig entsprechende Personen die sich damit auskennen vorzuhalten / zu schulen.
Dies kann z.B. die Werkfeuerwehr oder ein zusätzlich geschulter Mitarbeiter sein.
Wann und ob gelüftet werden darf (Raum-/Objektschutz) liegt u.a. an der Auslegung der Anlage.


Geschrieben von Ludger Flohre
- Wer ist für das „Freimessen“ zuständig?
- Wer führt das „Freimessen“ durch?
- Wer gibt die Räumlichkeiten nach dem „Freimessen“ wieder zur Nutzung frei?


Auch hier ist der Betreiber zuständig.... so wie bei fast allem ;) Die öffentliche Feuerwehr ist für die Gefahrenabwehr aber nicht für die Wiederherstellung der Produktionsbereitschaft zuständig.
Eine mögliche Qualifikation wäre z.B. Link

Geschrieben von Ludger Flohre
- Welche Behörden – neben der Feuerwehr – werden hierbei hinzugezogen?
- Kommen von diesen Behörden Vertreter zur Einsatzstelle raus?


Im Prinzip brauche ich keine weitere Behörde. In besonderen Fällen wäre das Amt für Arbeitsschutz eine mögliche Adresse.


Zusammenfassend: Wer eine solche Anlage errichtet muss sich auch darum kümmern das er entsprechend geschultes Personal zur Verfügung hat (Eigeninteresse und Arbeitsschutzvorschriften). Die Feuerwehr macht ggf Gefahrenabwehr, hat aber mit der Freigabe der Räume nichts am Hut.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.10.2010 13:31 Ludg7er 7F., Melle
 27.10.2010 13:46 ., Ergolding
 27.10.2010 16:03 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 27.10.2010 17:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.10.2010 18:30 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 28.10.2010 18:55 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 10:25 Ludg7er 7F., Melle
 29.10.2010 11:23 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 29.10.2010 13:32 ., Ergolding
 29.10.2010 18:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.10.2010 18:37 ., Ergolding
 29.10.2010 15:59 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.10.2010 12:04 Volk7er 7L., Erlangen

0.205


Freigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt