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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Freigabe von CO2-gefluteten Räumen nach Fehlauslösung | 13 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 651471 | ||
Datum | 29.10.2010 15:59 MSG-Nr: [ 651471 ] | 6157 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ludger Flohre Lässt das den Schluss zu, dass insgesamt wenig Einsatzpraxis zum Thema „fehlausgelöste CO2-Löschanlagen“ bei den Forumsteilnehmern vorhanden ist – das mag ich ja fast nicht glauben… ;-) Der Schein kann auch trügen ...... Geschrieben von Ludger Flohre Ich bin natürlich noch immer daran interessiert, möglichst einen breit angelegten Überblick über die diesbezüglich „geübte Praxis“ zu bekommen und würde mich daher über weitere Beiträge sehr freuen. Wir haben in unserem Werk mehrere Gaslöschanlagen. Alle dienen dem Objektschutz. Mehrfach im Jahr lösen diese aus. (Realbrand, elektrische Fehler, Täuschungsalarme, etc.) Im prinzip funktioniert das ganze wie Volker L. schon geschrieben hat. - Erkunden - ggf löschen ;-) - zielgerichtet lüften und freimessen Die Freigabe erfolgt die betriebliche Führungskraft aufgrund unserer Messergebnisse und Beratungen. Wenn du allerdings auf Objekte mit einem Raumschutz hinzielst - das sehe ich viel kritischer und auch komplexer. Gibt es einen bestimmten Hintergrund für deine Fragestellung oder hast du so etwas wie in Mönchengadbach link in Hinterkopf? Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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