Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Online-Petition zum Feuerwehrführerschein | 71 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 653750 |
Datum | 12.11.2010 02:33 MSG-Nr: [ 653750 ] | 17671 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Einsatzkräfte
Hallo,
Geschrieben von Anton Kastnerjetzt wirfst du aber alles über einen Haufen. ist ja auch richtig, weil es dahin gehört, auf den Misthaufen.
Guckst Du: Aus einer Ausschreibung aus dem Jahr 2010 Dürfte einen Teil deiner Fragen beantworten. Ich kenne das BayFwG überhaupt nicht, wurde nur im Forum darüber belehrt, dass mein Pfingsterlebnis das Normalste der Welt ist. Da ich kein spezielles Fhz angesprochen habe, wollte ich mit dem Hinweis auf die maximale Anzahl von Jugendfeuerwehrangehörigen noch Platz für die Aufseher freihalten. Wie läßt sich so etwas mit dem Jugendschutz vereibaren? Ist eine Alarmfahrt keine besondere Gefahrensituation? Wie kann man den EK neben dem Alarmstress noch die Aufsicht über fremde Minderjährige aufbürden? Auf wessen Rücken dieser Humbuk ausgetragen wird ist doch klar? Oder? Die Leute, die sich so etwas ausdenken haben´s einfach, die sitzen nicht mit im Auto und wenn es mal schiefgehen sollte, kommt ihnen keinerlei Verantwortung zu.
Viele Grüsse
Klaus
Warum denn gleich sachlich werden? Für den Anfang geht´s doch erst einmal persönlich.
(Karl Kraus)
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| 07.11.2010 10:21 |
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., Bautzen |
| 07.11.2010 10:38 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 07.11.2010 11:33 |
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., Bautzen | |