Geschrieben von Florian Fastner
a) was muss ich beim Absperren beachten (reicht Flatterband?)
Kann man pauschal nicht sagen. Am Besten immer die Aufgabe an die POL / Straßenbaulastträger weitergeben, falls die greifbar sind.
Geschrieben von Florian Fastner b) wer ist für das Entfernen der Gefahr verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer der Straße/des Hauses/des Baumes bzw. der Verursacher der Gefahr (sog. Störer).
Bei einer gegenwärtigen Gefahr, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn die Feuerwehr nicht unverzüglich handelt (Gefahr im Verzug) ist die Feuerwehr zuständig (Kompetenzverlagerung)
Geschrieben von Florian Fastner c) wer haftet wenn doch etwas passiert? (Kind fällt innerhalb der Absperrung Dachziegel auf Kopf?)
Da ist ggf. zu prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Geschrieben von Florian FastnerÖlspur
Hier ist es bei den meisten Orten (zumindest in Sachsen-Anhalt) so, dass außerorts eine Firma mit dessen Beseitigung beauftragt wird. Grundsätzlich ist hier der Straßenbaulastträger verantwortlich, ist der nicht greifbar die Polizei. Nur wenn die nicht greifbar ist, dann die Feuerwehr, wobei die Gefahr ja ersteinmal beseitigt ist, wenn ich absprerre und die Ausbreitung verhindere (z.B. auch in dem ich das Leg abdichte).
Geschrieben von Florian Fastnerherunterfallende Dachziegel
Der Eigentümer des Hauses. Ausnahme Gefahr im Verzug (siehe oben).
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|