Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ausstattung Verpflegungseinheiten > Erfahrung | 31 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 654665 |
Datum | 18.11.2010 10:50 MSG-Nr: [ 654665 ] | 12694 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Moin,
ich stelle mir das gerade bildlich vor: 4-Tragen KTW und jeder Patient hat noch eine Gemüsekiste auf dem Schoß, hier der Poree da die Möhren....
Nene, ein eigenes kleines Logistikfahrzeug muss minimum schon sein, und auch komplette eigene Ausstattung (zumindest die Basisausstattung an Arbeitstischen). Sonst hast du bei einem Großschadensfall das Problem, daß du die Verpflegungskomponennte nicht mehr mobil hast. Und das obwohl die ausgerechnet für Großschdenslagen bestimmt ist. Wenn dann auch noch Tische und Zelte weg sind kannst du gar nicht mehr arbeiten! Und gerade die Sankomponente ist ja meistens als erstes weg.
Also, sorry aber man merkt das du über den taktischen Sinn nicht nachgedacht hast ;-).
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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