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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 655891 | ||
Datum | 27.11.2010 12:30 MSG-Nr: [ 655891 ] | 8790 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas Weege Ich habe da gerade etwas Interessantes zu gefunden, hier wurde genau andersrum entschieden oder? Ich würde sagen: oder. In diesem Fall wurde die Haftung (über das Verschulden) zwischen den beiden kollidierten Fahrzeugen geregelt. Der Auffahrende ist Schuld und zahlt. Im urpsrünglich diskutierten Fall war das nicht Thema (ich vermute, dass es da zunächst genauso gelaufen ist) sondern der Auffahrende wollte seinen Schaden (IIRC: den Nachteil im Versicherungsverhältnis?) vom Halter des SoRe-Fahrzeugs ersetzt haben. Also gleiches Szenario, aber andere Fragestellung. Gruß, Henning | ||||
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