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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Entwicklung der Verpflichtungszeit im Katastrophenschutz. | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 656045 | ||
Datum | 29.11.2010 13:55 MSG-Nr: [ 656045 ] | 6217 x gelesen | ||
Hallo zusammen, trifft zwar nicht genau den Kern des Themas, aber was wenn die Wehrpflicht ausgesetzt / abgeschafft wird? Entfällt dann auch die Wehrpflicht für bereits freigestellte die z.b. 2 Jahre Ersatzdienste bei THW und KatS/FW geleistet haben? Wäre es dann "konsequenzenlos" wenn jemand seiner Verpflichtung nicht mehr folgt? Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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