Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsfeuerwehrtag->Nachteinsätze | 17 Beiträge |
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 656373 |
Datum | 30.11.2010 23:30 MSG-Nr: [ 656373 ] | 6001 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian StadlerErfordert nunmal größere Aufmerksamkeit der Jugendleiter aufgrund der erhöhten Unfallgefahr.
Warum soll ich eine erhöhte Unfallgefahr eingehen, wenns auch ohne geht?
Wir teilen unseren Kindern und Jugendlichen explizit mit, dass es nachts keine Einsätze geben wird. Nur so ist eine geregelte Nachtruhe einzuhalten, welche die Kinder nunmal brauchen, wenn sie z.B. montags wieder in die Schule müssen. Auch unsere Kids sind z.B. beim Zeltlager bei der Ncahtwanderung dabei, aber auch diese startet nicht nachts um 3 Uhr. Ihr habt sicherlich schon selbst erlebt wie es ist, wenn der Piepser nachts geht. Mir ging es schon so, dass ich in meiner gewohnten Umgebung (eigene Wohnung) erstmal eine Orientierung finden musste, wo ich überhaupt bin.
Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...
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