Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Hallo,
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Stephan Möhrle: "GUV-I 8675, PSA 32 (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8675.pdf) könnte man als gesetzliche Grundlage bezeichnen..."
Kann man nicht! Maximal als Empfehlung, da es eine GUV-I ist und das I steht für Information. ;-)
Sicher ist das nur eine Information. Deswegen stand da auch "könnte". Sie fasst aber andere Regeln zusammen, anhand derer du eine Gefährungsbeurteilung machen *musst*, und gibt Beispiele, wie mögliche Ergebnisse einer solchen Gefährdungsbeurteilungspflicht aussehen können. Sie kann daher als Stand der Technik angesehen werden. Wenn deine Gefährdungsbeurteilung zu einem deutlich anderen Ergebnis kommt (z.B. Badehose statt Kälteschutzanzug), dann musst du das schon verdammt gut begründen können.
Symbadische Grüße,
Stephan
»Bei der DLRG lernt man: "Gerät einer in Todesangst, laber nicht, hau ihm auf die Fresse! Nur so kannst du ihn vielleicht retten!"«
Aus: Dieter Bohlen, 'Nichts als die Wahrheit'.
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