Mahlzeit.
Geschrieben von Simon SchwedtkeBeim Klasse-B darf man einen Anhänger mit max. 750kg fahren, soweit das Gg. von Kfz+Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.
Den Anhänger mit max. 750 kg darf man immer hinter dem Klasse B-Fahrzeug mitführen (wenn die zGM des Fahrzeugs durch den Anhängerbetrieb nicht über 3,5t steigt!). Die maximale Zug-GM von 3,5t ist nur relevant, wenn man diese seltsame Regelung für schwerere Anhänger nutzen will...
Geschrieben von Simon SchwedtkeSoweit ich weiß, gilt dies aber nicht für den Fw-Führerschein, da darf man wohl nur das Kfz führen.
Geplant bzw. gewünscht wird da durchaus mehr, wie es denn dann mal umgesetzt wird, muss man abwarten.
Gruß,
Henning
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