Hallo,
geschrieben von Michael Kallmeier:
Bei der neuen Regelung bis 7,5to Gesamtgewicht, ist da nur das Fahrzeug alleine gemeint, oder ist da ein Anhänger auch mit Inbegriffen? Wir haben an unserem TSF einen Geräteanhänger und da würde mich das schon Interessieren, ob der damit gefahren werden kann.
Tja... Also ich durfte mit Klasse 3 einen Anhänger mit dem Anderthalbfachen des zul. Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs fahren (Einschränkung: Tandemachse nötig) -> 7,5 + (7,5 x 1,5 =) 11,25 = 18,75 t Gesamtzuggewicht. Daher: Schnell die Verbandsvertreter und die Politik anspitzen, auch diese Regelung des alten Klasse 3 Führerscheins für Feuerwehrs wiederaufleben zu lassen, damit wären alle diesbezüglichen Probleme beseitigt... ;-) Das meine ich durchaus nicht so unernst - darauf kommt es nun auch nicht mehr an.
Gruß
Daniel
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