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Thema | Schnee vor dem Gerätehaus | 59 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8W., Ltb.-Nellmersbach / Baden Württemberg | 658904 | ||
Datum | 20.12.2010 08:59 MSG-Nr: [ 658904 ] | 16425 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Dietz Wie wird das bei euch in der Wehr gehandhabt? Macht der Bauhof. Die sind dazu ausgerüstet und im Winterdienst eh unterwegs. Nachdem es vor Jahren immer wieder Probleme gab, weil die Räumung der Feuerwehrhöfe nirgendwo geschrieben war, wurden die Feuerwehrhöfe auf drängen der Feuerwehr in den Räum- und Streuplan unter Prio 1 mit aufgenommen. Seither funktioniert das einwandfrei. Geschrieben von Sebastian Dietz Wie ist die rechtliche Lage? Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, ohne eigene Rechtspersönlichkeit (so stehts zumindest bei uns in der Satzung unter §1 und ist auch so unter §1.1 im FwG Baden-Württemberg verankert) Was bedeutet das wohl, wenn "die Feuerwehr" ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommt? Genau, es fällt an die Gemeindeverwaltung bzw. Bürgermeister zurück. Einfach mal das klärende Gespräch mit der Verwaltung suchen. MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | ||||
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