Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 660279 |
Datum | 30.12.2010 15:32 MSG-Nr: [ 660279 ] | 42164 x gelesen |
Infos: | 08.02.11 Fahrberechtigungsverordnung Baden-Württemberg 28.12.10 Fahrberechtigungsgesetz Baden-Württemberg 29.04.10 CDU-PM: CDU-Landtagsfraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins 29.04.10 CDU-Fraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins
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Themengruppe: | Führerscheine |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Landesfeuerwehrschule
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrdienstvorschrift
In my Opinion = meiner Meinung nach
In my Opinion = meiner Meinung nach
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Johannes Schnell Aber überlegen wir uns folgenden Fall: Eine Freiwillige Feuerwehr muss viele Leute ausbilden, um das Ausrücken des Fahrzeugs sicherstellen zu können.
Das wären bei dem TSF-W eine Staffel als
1x GF
1x MA
2x TF (=AGT)
2x TM (=AGT)
Für die Ausbildung zum GF fallen da in den meisten BL 2 Wochen Lohnfortzahlung für den Lehrgang an der LFS an.
Für die AGT sind da u.U. Ausbildung, regelmäßige Fortbildung, G26.3 Untersuchungen
Für alle Funktionen ist eine Ausbildung gemäß FwDV 2 erforderlich.
Wenn wir das jetzt real sicherstellen wollen dürfen wir irgendwo zw. 3 und 6 facher Besetzung als notwendig er trachten.
IMO besteht daher eh ein Ausbildungsbedarf. Oder schaffen wir die Ausbildung da auch ab ?
Geschrieben von Johannes Schnell Sie beschließt also relativ vielen Mitgliedern einen Führenschein zu zahlen. --> hohe Kosten, rechtlich alles geregelt nach bisherigem Stand. Auf diesem Punkt kann und darf man sich doch nicht ausruhen! Die Diskussion ist falsch, denn meiner Meinung nach sollten wir eher darüber reden, wie Maschinisten mit einem "echten" Führerschein ausgebildet werden. Wird darauf geachtet, dass sie dass Fahrzeug wirklich kennen lernen und nicht nur damit ein paar mal um den Block fahren.
Wer es nicht macht macht IMO etwas falsch.
Nur das Vorhandensein einer FE reicht nicht aus um ein Einsatzfahrzeug sicher bewegen zu können.Geschrieben von
Johannes Schnell Das Gesetz nimmt immerhin die Feuerwehr in die Pflicht, die Vergabe der Sondererlaubnis zu regeln. Für mich ist das auch der Auftrag die Leute weiterzubilden und dafür zu sorgen, dass die Fahrer trainiert werden.
wie oft haben wir hier schon darüber diskutiert, wo überall selbst die banalen Forderungen der FwDV nicht eingehalten werden. Bei der FW-FE soll das dann nicht passieren ?
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"
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