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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | auch das gibts im Winter: | 65 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 660321 | ||
| Datum | 30.12.2010 20:40 MSG-Nr: [ 660321 ] | 16228 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Hildebrandt Gegenfrage, was spricht bei einer entsprechenden Gefährdung des Gebäudes gegen einen Einsatz nach FSHG? Hallo, also wenn ich die meisten Berichte lese, werden die Dächer "Vorsichtshalber" geräumt! Erst einmal ist aber der Eigentümer Verantwortlich dafür die Schneemengen frühzeitig vom Dach zu entfernen. Ein Unglücksfall (nach FSHG) liegt ja wohl nicht vor, da es bei Schneefall kein plötzlicher Schadenseintritt vorliegt und daher auch nicht "zeitkritisch" ist, was wiederum bedeutet das die rechtzeitige Räumung z.B. ein Dachdeckerunternehmen hätte durchführen können. Nach meinem Verständnis sehe ich hier keine Zuständigkeit bei der Feuerwehr und deshalb würde es mich interessieren wie unsere Unfallkasse diese Einsätze bewertet! Gruß Stephan | ||||
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