Rubrik | Ausbildung |
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Thema | 'Private' UNfälle | 22 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 661821 |
Datum | 09.01.2011 17:55 MSG-Nr: [ 661821 ] | 5441 x gelesen |
Infos: | 09.01.11 Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tanklöschfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Julian HolsingDas war ein großes Thema als eine junge FA auf dem Weg zum Einsatz mit einem ausrückenden TLF kollidierte.
Hier erklärt Sven wie das in NRW ist. Da ich zur Zeit keine Informationen zu anderen Bundesländern habe muss ich mich korrigieren und tätige meine Aussage nur für NRW.
ahjo, da ist es ja noch komplizierter und geht um Sachschäden bei der Hilfeleistung.
Allerdings ist doch die Rechtsgrundlage inzwischen wieder geändert worden und die Unfallkasse ist für Sachschäden nur zuständig, "soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.", FM(SB) haben also ihre Schadenersatzansprüche wieder nach dem jeweiligen Landesrecht gegen den Träger der Feuerwehr zu richten?
Gruß,
Henning
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