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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Sicherheitstechnisches Studium | 22 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Stadthagen / Nds | 662566 | ||
Datum | 15.01.2011 00:53 MSG-Nr: [ 662566 ] | 8980 x gelesen | ||
Moin. Die Ziele und die Durchführung des Praktikums sind den entsprechenden Praktikumsordnungen zu entnehmen. Beim Bachelor Sicherheitstechnik sind die 12 Wochen in "6 Wochen manuelles und maschinelles Bearbeiten von technischen Werkstoffen im industriellen Bereich" und "6 Wochen Tätigkeiten in Bereichen, die zum Produktionsprozess gehören" unterteilt. "Gleichwertige Tätigkeiten können auf Antrag anerkannt werden." (Zitate aus der Praktikumsordnung BSc) Explizit der Bereich Metall ist nicht genannt, eine kurze Rücksprache mit dem Praktikumsamt bei Bedenken bzgl. der Anerkennung ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Das Praktikum muss im Prüfungsamt bescheinigt vorliegen, da sonst die Prüfungsakte nicht angelegt wird und keine Klausuren angemeldet und geschrieben werden können - deshalb sollte dieses vor Beginn des Studiums absolviert worden sein. Gruß, Michael | ||||
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