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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Zugunglück in Sachsen-Anhalt - Mindestens drei Tote | 30 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 664811 | ||
| Datum | 30.01.2011 15:46 MSG-Nr: [ 664811 ] | 8734 x gelesen | ||
| Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Andreas Kramer In der Fläche obliegt der RD doch meistens den HiOrg´s wie DRK, JUH, etc. NEIN, der RD obliegt den Kreisen. Diese lassen den RD zu den mit den Krankenkassen ausgehandelten Bedingungen von den Hiorg (oder privaten Firmen) durchführen. Ob für die Patientenversorgung abseits von den Straßen, also außerhalb der Finanzierung durch die Krankenkassen, die Gemeinden oder die Kreise zuständig sind mögen die Juristen sagen. I.d.R. gibt es zumindest den Landes-KatS mit einer i.d.R. "spannenden" Finanzierung. Dabei gibt es sogar 2 Bundesländer die hierfür 4x4 KTW beschaffen (weil die Ostsee regelmäßig Schnee über das Land pustet). Gruß Ingo | ||||
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