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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 665941 | ||
Datum | 07.02.2011 16:32 MSG-Nr: [ 665941 ] | 15498 x gelesen | ||
Geschrieben von Patricia Klott Ich fall gleich vom glauben ab! Wurde hier schon eine Ausbildung durchgeführt? Soweit ich weiß, wurde dies bei Ralf getan. Geschrieben von Patricia Klott Wenn die Rückzugwarneinrichtung anspringt ist es vermutlich doch schon etwas zu spät. Ich denke er meinte eher: "Auch, wenn ich weniger als 50bar für den Rückweg einplane [bei 10bar [1] für den Hinweg wäre der Rückzug bei 20Bar Restdruck ja vollkommen FwDV7-konform], heißt es auf jeden Fall beim Ansprechen der Restdruckwarneinrichtung den Rückzug anzutreten". Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ralf ebend nicht meint, dass man erst den Rückzug antreten sollte, wenn es pfeift, unabhängig vom Rückweg. [1] Den Bereich, über den wir hier reden sehe ich im Übrigen recht entspannt. 10bar für den Hinweg dürfte in der Praxis i.d.R. nur fälle wie "Ich stehe 5m weit im Rauch neben der Brennenden Garage" oder "ich stehe zum nachlöschen in der Garage" sein. | ||||
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