Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Anzahl Schnittschutzkleidung LF/HLF | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 666917 |
Datum | 13.02.2011 14:53 MSG-Nr: [ 666917 ] | 12590 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Heiko Lorenzkann mir mal jemand erklären, warum nach DIN auf dem LF/HLF zwei Sätze Schnittschutzkleidung verlastet sind, aber in keiner UVV irgendwas drinsteht, das ein "zweiter" Helfer die auch tragen soll/muss ?
Auf die Schnelle habe ich jetzt nur den Beladeplan für das HLF10-6 gefunden, der verlangt je zweimal Hose oder Beinlinge und den "Forsthelm".
Mit kurzer Überlegung kommt man doch darauf, dass diese Ausstattung _nicht_ ausreicht, um einen Helfer im Gefahrenbereich ausreichend zu schützen. IMNSHO müsste dieser noch eine Schnittschutzjacke und -Handschuhe haben (vgl. Einsatz von zwei Personen im Arbeitskorb).
Also kann der zweite Satz Schutzkleidung bei nur einer Kettensäge nur zum wechselweisen Einsatz von zwei Motorkettensägenführern vorgesehen sein.
Gruß,
Henning
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|