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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
| Autor | Rein8har8d M8., Herdecke / NRW | 668805 | ||
| Datum | 24.02.2011 08:57 MSG-Nr: [ 668805 ] | 118179 x gelesen | ||
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Hallo, da wirft sich doch ein Frage auf: wer ist für die Stellflächen auf öffentlichem Grund verantwortlich? Auf Privatgrundstücken ist das sicher der Eigentümer. Die Drehleiter ist natürlich häufig die bequemste Lösung. Aber nur für Gebäude ab 7,00 m Fußbodenoberkante (das ist i.d.R größer 3 Vollgeschosse) des höchsten Aufenthaltsraumes ist nach MBO ein zweiter Rettungsweg über die DL zwingend erforderlich, sofern kein zweiter baulicher Rettungsweg (Treppenraum) oder Sicherheitstreppenraum vorhanden ist. Es ist ein anzuleiterndes Fenster je Wohneinheit und Geschoss vorzusehen. Für dieses Fenster ist der Aufstellplatz für die DL vorzusehen mit den vorgegebenen Abmessungen und Nutzlasten. Kleinere Gebäude benötigen rechtlich keine Stefflächen für DL, nur Stellflächen für eine tragbare Leitern. Also bitte alle nochmal prüfen, ob Eure Fw die tragbaren Leitern auch für Rettungseinsätze beherrschen. Das ist formal bei den meisten Häusern (außer in Großstädten) häufig der einzige vorhandene zweite Rettungsweg! Grüße, Reinhard meine Meinung! | ||||
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