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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 669550 | ||
Datum | 28.02.2011 14:03 MSG-Nr: [ 669550 ] | 11177 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Mehr als XX% der Aufgabenträger, die das sonst so machen? (Oder beschafft die LFS bei euch nicht eigenverantwortlich ihren Bedarf?) Ja. Fahrzeuge die für die Ausbildung (Hofbalett) verwendet werden. Diew müssen nix besonderes können ;-) Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn man das als Kriterium nimmt, frage ich mich, wie die Kompetenz der Nachprüfungsstellen aussieht... Welche Nachprüfungsstelle? Das macht bei uns der TÜV. Geschrieben von Sebastian Krupp Und wenn jemand diese geforderten Reserven überschreitet, soll das nicht gewertet werden? m.E. nein. Ich will eine definierte Reserve haben. Das muß reichen. Alles mehr ist nice to have, aber für mich kein hartes Entscheidungskriterium. Denn dei Frage ist ja, wie dieses mehr zu Stande kommt. Größeres Fahrgestell? "labilerer" Aufbau? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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