Hallo!
Geschrieben von Alex Koppetzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte.
Tiefgarage scheidet ja eigentlich aus. Ich halte das aber prinzipiell trotzdem für sinnvoller als im Mieterkeller, Anschlußraum oder gar im Heizraum- schließlich ist schon genug Treibstoff in den Fahrzeugen vorhanden außerdem ist die Garage wesentlich besser belüftet als die anderen Räume.
§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. ²In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Weitere Lagerorte verbeiten sich aus anderen Rechtsvorschriften (hier ist eine Zusammenstellung, ich habe nicht auf Aktualität geprüft)
Vorschlag: Aggregat im Heizraum unbefüllt.
Kanister im Gefahrstofflagerschrank (Bauform Hundezwinger mit Dach) außen am Haus unter Berücksichtigung der anderen Vorgaben (i.d.R. abgeschlosssen, Löschgerät in der Nähe, gut durchlüftet, nur an Fassade aus nicht brennbaren Baustoffen, abstand zu Öffnungen / Fenstern mindestens 5m)
Im Detail bitte im Zweifelsfall die örtliche Brandschutzdienststelle / VB kontaktieren.
Gruß aus dem Saarland
Jo
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