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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 671084 | ||
Datum | 09.03.2011 14:46 MSG-Nr: [ 671084 ] | 2340 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG. Dann ist es doch ganz einfach. Wenn für den Bereich des RettD eine Führungs-/ Leitungsfunktion explizit vorgesehen ist und für den Feuerwehrbereich keine derartige Regelung existiert, dann ist das kein Regelungsmangel, sondern der Hinweis darauf, dass der Vorschriftengeber für die Feuerwehr nicht die selbe Regelung wollte wie für den Rettungsdienst. Es bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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