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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg671084
Datum09.03.2011 14:46      MSG-Nr: [ 671084 ]2340 x gelesen

Geschrieben von Knut KobbeEs ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.


Dann ist es doch ganz einfach.

Wenn für den Bereich des RettD eine Führungs-/ Leitungsfunktion explizit vorgesehen ist und für den Feuerwehrbereich keine derartige Regelung existiert, dann ist das kein Regelungsmangel, sondern der Hinweis darauf, dass der Vorschriftengeber für die Feuerwehr nicht die selbe Regelung wollte wie für den Rettungsdienst.

Es bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 09.03.2011 13:58 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:16 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:18 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:19 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:26 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 14:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 14:53 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 19:57 Mark7us 7R., Höhenrain

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