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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 671109 | ||
Datum | 09.03.2011 15:17 MSG-Nr: [ 671109 ] | 2296 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Hoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert: Das nennt sich juristisch dann argumentum e contrario und ist eine gebräuchliche juristische Methode bei der Auslegung von Rechtsvorschriften. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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