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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen8 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern671151
Datum09.03.2011 19:57      MSG-Nr: [ 671151 ]2263 x gelesen

Geschrieben von Knut Kobbe
Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG.
Ja und nein. Die Rettungsleitstelle - und auch jetzt die ILS - führt grundsätzlich alle Einheiten des Rettungsdienstes. Als Ausnahme gilt nur, wenn bei einem konkreten Einsatz eine SanEL gebildet und auch tatsächlich vor Ort ist... dann führt diese die ihr unterstellten Einheiten, und die RLSt/ ILS unterstützt die SanEL (allerdings dann ohne eigenes Weisungsrecht).

Gruß
Markus



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 09.03.2011 13:58 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:16 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:18 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:19 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:26 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 14:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 14:53 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2011 19:57 Mark7us 7R., Höhenrain

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