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Thema | Vorbeugung im Verhältnis zum abwehrenden Brandschutz | 7 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 673415 | ||
Datum | 20.03.2011 14:32 MSG-Nr: [ 673415 ] | 1917 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Was bewegt den renditefreudigen Bürger, die von der Kommune geschenkten Rauchmelder auch betriebsbereit zu halten? Hallo, könnte man mit einer gesetzlichen Pflicht analog zu den Sicherheitsgurten recht einfach regeln. Geschrieben von Sebastian Krupp Oder macht das auch noch die Kommune? Was wäre z.B., wenn mit einer bundesweiten Aktion alle FA bei Geburtstagen, Weihnachten, Ostern usw. Rauchmelder verschenken und diese auch gleich montieren? Geschrieben von Sebastian Krupp Machen die Rauchmelder dann auch gleich das Feuer aus? Ne auspiepen geht noch nicht:-) Enscheidend bei allem ist die Menschenrettung, Sachwerte sind in der Regel versichert. Und über Entstehungsbrand zum Vollbrand brauche ich Dir nichts näheres zu erläutern:-) Geschrieben von Sebastian Krupp Und kümmern sich auch gleich um die Hilfeleistungseinsätze und Flächen-/Fahrzeugbrände? Nein, ohne PA macht man ja auch keinen Innenangriff, ein großer Teil des Gefahrenspektrums wäre jedoch abgedeckt. Warum üben ausgerechnet FA bei solchen einfachen, billigen, technischen Lösungen so viel Zurückhaltung? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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