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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sprungpolster 60 | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 673600 | ||
Datum | 21.03.2011 15:05 MSG-Nr: [ 673600 ] | 9765 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Hackenschmidt Entweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden. Oder jemand hat begriffen, dass die baulichen Rettungswege (wenn sie denn funktionieren) nur den Bewohnern der nicht betroffenen Wohnungen helfen können und möchte dem hier auch schon als "Normtoten" bezeichneten Unglücksraben, der sich zur falschen Zeit an der falschen Stelle (nämlich mit dem Feuer zwischen sich und der Wohnungstür) aufgehalten hat doch noch retten (bzw. das zumindestens versuchen können, die Erfolgschancen dürften mit so einem Gerät noch geringer sein als mit dem SP16). Ein Sprungrettungsgerät ist doch auch niemals "zweiter Rettungsweg über Gerät der Feuerwehr" sondern immer nur letzter Ausweg, wenn alles andere nicht klappt! Gruß, Henning | ||||
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